Reifenfreigabe Motorrad – Zulassung & Gesetze im Detail: Wie eigentlich jedes Teil an einem Fahrzeug, benötigen auch Motorradreifen eine Zulassung. Mit der Einführung einer neuen EU-Verordnung aus dem Jahre 2019 hat sich dabei so einiges in Hinblick auf die Zulassung von Motorradreifen getan. Welche Motorradreifen du auf Basis des neuen Gesetzes fahren kannst und für welche Fahrzeuge die Regelung nicht gilt, erfährst du hier im großen Ratgeber zum Thema Reifenfreigabe beim Motorrad.
Inhaltsverzeichnis
Hinweis: Dieser Artikel wurde im Jahr 2022 an die neusten Gesetze und Regelungen angepasst. Ältere Versionen sind nicht mehr gültig. Wenn du Bedenken hast, ob ein Reifen für dein Motorrad zugelassen / geeignet ist, kannst du dich an unseren Support, den Reifenhersteller oder den TÜV wenden.
Motorradreifen Zulassung Deutschland
Der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer sind dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug der StVZO entspricht. Das bedeutet auch, dass sich jeder über die Zulassung seiner Motorradreifen Gedanken machen muss. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld, im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung des Fahrzeugs. Außerdem kann eine falsche und unzulässige Bereifung ein großes Sicherheitsrisiko mit sich bringen und zum Erlöschen des Versicherungsschutzes bzw. zu Regressansprüchen der Versicherung führen.
Jeder Reifenhersteller ist verpflichtet, die Fabrikatsnummer, aber auch die Informationen bezüglich der Höchstgeschwindigkeit etc. auf dem Reifen abzubilden. Dies erfolgt mittels eines Zahlen und Nummerncodes, welcher sich sehr leicht entschlüsseln lässt. Sofern die Größen übereinstimmen und die Traglast / der Geschwindigkeitsindex gleich oder höherwertig ist, eignet sich ein Reifen generell zur Umrüstung auf dem Motorrad. Wie man die Reifendaten abliest, erklären wir dir in dieser Infografik (Alle Werte dienen nur als Beispiel und können natürlich abweichen).
Hinweis: Verlasse dich am besten nicht auf die Angaben auf den Reifen. Der Vorbesitzer könnte bereits eine falsche Größe montiert haben. Suche deine Reifen deshalb immer anhand des Fahrzeugscheins / der EU Papiere heraus.
Bei einigen Motorrädern sind Hersteller und Modellbezeichnung der zu verwendenden Reifen genau vorgeschrieben. Um etwas freier bei der Reifenwahl zu sein, oder wenn die ursprünglich eingetragenen Reifentypen nicht mehr erhältlich sind, kann man diese Reifenbindung „austragen“ lassen. Besteht kein Herstellereintrag, hat man die freie Wahl zwischen verschiedenen Fabrikaten, nur die Reifendimensionen müssen beachtet werden.
Seit 2019 entfällt mit der neuen EU-Verordnung bei Fahrzeugen, die nach EU-Recht zugelassen sind, auch die Reifenfabrikatsbindung. Dieses fällt nur noch bei sehr alten Fahrzeugen und Einzelabnahmen ins Gewicht. Eine detaillierte Erklärung dazu weiter unten im Beitrag.
Hinweis: Motorradreifen mit M+S Kennzeichnung dürfen den Speed-Index auch unterschreiten. Einen ausführlichen Ratgeber zu diesem Thema findest du hier…
Reifenfreigabe Motorrad
Seit 2019 ist es nicht mehr notwendig eine Reifenfreigabe mitzuführen. Alle nach EU-Recht zugelassenen Fahrzeuge dürfen jeden Reifen in der selben Größe fahren, die im Fahrzeugschein steht. Eine gegebenenfalls eingetragene Fabrikatsbindung verliert ihre Gültigkeit. Auf den Internetseiten der Reifenhersteller findest du aktuell noch Serviceinformationen und Herstellerbescheinigungen welche zur Eintragung der Reifen nötig sein können. Außerdem ist es ratsam den Reifenempfehlungen des Motorrad-Herstellers oder der Reifenhersteller zu folgen um das ideale Profil für dein Motorrad zu finden. Eine Datenbank mit dem Reifenfreigaben / Empfehlungen findest du hier…
Motorrad Reifenbindung
Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch die EU-Verordnung vom August 2019. Dies bedeutet, dass alle Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung / COC Papier jeden Reifenhersteller und jedes Profil fahren dürfen, sofern die Reifengröße der eingetragenen entspricht. Außerdem muss die Traglast und der Geschwindigkeitsindex gleich oder höherwertig sein.
Reifenumrüstung Motorrad – aktuelle Regelung
Mit der neuen EU-Verordnung vom August 2019 soll die Zulassung von Motorradreifen in der gesamten EU vereinfacht werden. Dabei profitieren vor allem Fahrzeuge nach Zulassung über EU-Typengenehmigung / CoC. Wie die Regelung aussieht, haben wir dir hier zusammengefasst.
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Für alle nachfolgenden Fälle gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein.
Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90).
Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.
Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig (z.B. bei BMW S1000 RR und Aprilia RSV 4 190er und 200er Reifen).
Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall „Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart“ notwendig.
Motorradreifen eintragen
Wer auf alten Fahrzeugen vor BJ 2000 oder mit Zulassungstyp ABE / Einzelabnahme andere Reifen fahren möchte, muss diese in die Papiere eintragen. In der Regel bieten Reifenhersteller Unbedenklichkeitsbescheinigungen für diverse Motorradmodelle an, auf deren Basis die Eintragung beim TÜV vorgenommen werden kann. Einen Überblick mit allen Gutachten und Zulassungen nach Motorradmodell findest du hier…
Hinweis: Die Eintragung geht in aller Regel beim TÜV problemlos über die Bühne, sofern die Reifen die selben Abmaße haben. Im Zweifel sollte man im Vorfeld eine Anfrage beim TÜV stellen, die Prüfer helfen einem in solchen Fällen gerne weiter und können verbindliche Auskunft erteilen.
Motorradreifen Eintragungspflicht
Es gibt seit 2019 keine Eintragungspflicht mehr für Motorradreifen. Eine Eintragung von Reifen beim Motorrad ist nur in folgenden Fällen notwendig:
- Reifengröße weicht von Fahrzeugschein / EU-COC Papier ab
- Fahrzeug verfügt über Zulassung via ABE oder Einzelabnahme und hat Reifenfabrikatsbindung eingetragen
Motorradreifen Einzelabnahme
Wer breitere Felgen oder Reifen auf seinem Motorrad fahren möchte, der muss diese via Einzelabnahme eintragen. Oftmals stellen sich viele TÜV-Prüfer bei derartigen Vorhaben quer. Wir raten deshalb immer einen Prüfer aufzusuchen, welcher seinen Schwerpunkt auf Motorräder legt oder viel Erfahrung in diesem Bereich hat. Breitere Reifen am Hinterrad können oftmals durch Vorlage eines Vergleichsgutachtens oder einer Herstellerbescheinigung eingetragen werden. So können zum Beispiel einige Supersport-Modelle serienmäßig mit 190er oder 200er Reifen auf der Hinterachse gefahren werden, wobei die 200er Variante nur für die Rennstrecke zulässig ist. Anhand der Eignung für die Rennstrecke kann man aber durchaus mit erfahrenen Prüfern auch eine Eintragung für den Straßenbetrieb erreichen.
Etwas komplizierter wird es bei aufwändigen Custom-Umbauten. Felgen in Kombination mit anderen Reifen sind oftmals schwerer einzutragen. Ein Gutachten für die Felge oder ein Vergleichsgutachten ist immer von Vorteil. Bei großen Umbauten empfehlen wir diesen immer in vorheriger Absprache mit dem TÜV durchzuführen, da dieser einem genau mitteilen kann, was eingetragen werden kann und was nicht. Oftmals hilft es auch, unterschiedliche TÜV-Prüfer aufzusuchen.
Faustregel Motorradreifen Zulassung
Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen. Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.
- Bei EU genehmigten Fahrzeugen ab BJ. 2000 und gleicher Reifengröße: KEINE BESCHRÄNKUNGEN BEI HERSTELLER ODER PROFIL
- Bei EU genehmigten Fahrzeugen ab BJ. 2000 und anderer Reifengröße in COC Papiere eingetragen: KEINE BESCHRÄNKUNGEN BEI HERSTELLER ODER PROFIL
- Bei EU genehmigten Fahrzeugen ab BJ. 2000 und anderer Reifengröße nicht eingetragen: Betriebserlaubnis erlischt nach §19 (2) StVZO. Eine Begutachtung und Eintragung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO ist möglich
- Fahrzeuge ohne EU Typengenehmigung (i.d.R. vor BJ. 2000) / mit ABE / Einzelabnahme: Betriebserlaubnis erlischt nach §19 (2) StVZO. Eine Begutachtung und Eintragung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO ist möglich
Eine Sammlung mit allen Reifenfreigaben und Reifenempfehlungen der Hersteller findest du hier…
Andere Reifenbauart montieren (z.B. Radialreifen auf Diagonalreifen)
Die Verwendung einer anderen Reifenbauart ist prinzipiell ebenfalls zulässig, sofern folgende Regeln und Parameter eingehalten werden:
Wenn ein Reifen anderer Bauart (Diagonalreifen oder Gürtelreifen mit Diagonalkarkasse statt Radialreifen oder umgekehrt) verwendet wird ist dies ebenfalls zulässig. Es ist aber Vorraussetzung, dass mit Ausnahme des Parameters „Reifenbauart“ sämtliche anderen Bedingungen wie bei „Fall 1“ (siehe oben) erfüllt werden.
So wäre zum Beispiel folgende Umrüstung möglich und eintragungsfrei:
- 180/55-R17 Reifen auf 180/55B17, sofern alle anderen Parameter sich im Rahmen der gesetzlichen Gültigkeit befinden.
Quelle: Bundesministerium für Verkehr: Rad/Reifenkombinationen Krafträder
Praxisbeispiele Reifenzulassung Motorrad
Anbei ein paar Beispiele aus der Praxis zum Thema Reifen Zulassung beim Motorrad.
- Umgebaute Harley mit Zulassung durch Einzelabnahme (§20/21) oder ABE: REIFEN MÜSSEN EINGETRAGEN WERDEN
- Supersport Bike aus dem Jahr 2004 / Zulassung nach EU-Typgenehmigung und Reifenfabrikatsbindung: REIFEN MÜSSEN NICHT EINGETRAGEN WERDEN
- Naked Bike aus dem Jahr 2020 / Zulassung nach EU-Typgenehmigung: REIFEN MÜSSEN NICHT EINGETRAGEN WERDEN
- Adventure Bike mit mehreren Reifengrößen in den EU-Papieren eingetragen: ALLE REIFENGRÖSSEN, WELCHE EINGETRAGEN SIND DÜRFEN GEFAHREN WERDEN UND MÜSSEN NICHT EINGETRAGEN WERDEN
- Supersport Bike aus dem Jahr 2019 / Zulassung nach EU-Typgenehmigung möchte breiteren Hinterreifen fahren: REIFEN MÜSSEN EINGETRAGEN WERDEN, DA NUR EINE REIFENGRÖSSE IN DEN EU PAPIEREN VORHANDEN
Hast du noch Fragen zur Reifenfreigabe Motorrad oder Zulassung von Motorradreifen? Hinterlasse uns ein Kommentar und wir helfen dir gerne weiter!
Hinweis: Alle Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem sind diese ohne Gewähr auf Richtigkeit zu verstehen. Wir ersetzen hiermit keine Beratung durch den TÜV oder sonstige Rechtsberatungen.
71 Kommentare
Vielen Dank für diesen Beitrag über die Motorradreifen Zilassung. Gut zu wissen, dass bei einer Radlast von 365 kg eine Fahrgeschwindigkeit von 240 km/h zugelassen ist. Ich werde mal mit einer Radlastwaage überprüfen, wie viel meine Radlast beträgt, bevor ich mich darauf verlasse.
Vielen Dank für den hilfreichen Artikel. Eine Frage bleibt noch übrig: Muss ein Reifen von dem Hersteller eine Freigabe für die verwendete Felge besitzen? Beispiel: Mir wurde auf einer 5 Zoll Felge eine 200 /60 Bereifung eingetragen. Aktuell wird kein Reifen in dieser Größe mit einer Freigabe für 5 Zoll hergestellt, nur noch für 5,5 Zoll. Ich freue mich auf die Antwort Viele Grüße Stephan
Hi Stephan,
das ist ein extremer Sonderfall. Um ganz sicher zu gehen, solltest du hier mit dem TÜV-Prüfer sprechen, der das eingetragen hat. Rein aus rechtlicher Sicht wärst du mit dem 200 / 60 Reifen nach deiner Eintragung OK – allerdings solltest du bedenken, dass die Reifenhersteller nicht umsonst die technischen Anfroderungen festlegen. So kann es zum Beispiel aufgrund der Streckung oder einer anderen Gürtelkonstruktion zu Problemen kommen. Hier raten wir tatsächlich in direktem Kontakt mit dem TÜV UND der technischen Abteilung des Reifenherstellers eine sichere Lösung zu suchen.
Beste Grüße,
Das Bikereifen24 Team
Guten Tag,
Ich fahre eine kawasaki z1000 Modell zrt00b Bj 2008
momentan sind Reifen der Marke continental aufgezogen.
Für das Modell zrt00b findet man jedoch keine unbedenklichkeitsbescheinigung und der tüv hat ebenfalls gesagt dass der Reifen für dieses Modell keine Zulassung hat.
Der tüv hat eine einzelsbnahme angeboten.
Was wäre am sinnvollsten?
Neue Reifen oder eine Einzelsbnahme?
Hi,
da das es sich um ein Fahrzeug aus 2008 handelt, kann jeder Reifen gefahren werden, SOFERN!!! COC Papiere / Eu-Papiere vorliegen. Sollte das Fahrzeug via ABE zugelassen worden sein, dann hat der TÜV mit der Eintragung recht. Gerne können wir uns auch einmal via Email oder Telefon zum Thema unterhalten.
Grüße,
Das Bikereifen24-Team
Interessanter Artikel. Ich fahre ein Motorrad Bj. 1998 und brauchte eine Einzelabnahme für Reifen die 1cm breiter sind. War kein Problem, aber jetzt muß ich 3 Wochen auf einen Termin bei der Zulassungsstelle warten. Laut TÜV darf ich vorher nicht fahren. Echt bescheiden.
Hallo ich fahre eine Cbr1000f Baujahr 1993 mit 180er Reifen mit Freigabe ist ein 170er eingetragen also ist die Freigabe noch gültig weil ist ja keine von 2019 .Oder ich fahre jetzt seit 93 den 180er schon mit freundlichen Grüßen Paul
Ich suche Reifen für eine Suzuki DR600R Bj. 1989. In der ZB I steht: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.
Es sind jedoch keine Fabrikate eingetragen, sondern nur alternative Größen.
Muss ich jetzt jeden Reifen eintragen lassen oder kann ich alle der zugelassenen Größen fahren?
Hallo Günter,
da dein Fahrzeug demnach keine EU-Papiere hat und über eine Betriebserlaubnis verfügt, müssen die Reifen eingetragen werden. In den Reifendatenbanken der Hersteller findest du mit Glück Gutachten oder ABEs, welche eine Eintragung hinfällig machen oder eine einfache Eintragung via Teilgutachten ermöglichen. Am besten sprichst du hier mit einem TÜV-Prüfer darüber. Eine Übersicht der Herstellerdatenbanken findest du hier: https://bikereifen24.de/motorradreifen-freigabe/ – ggf. wirst du hier mit passenden Reifenmodellen und Gutachten fündig.
Wir hoffen dir geholfen zu haben,
Das Bikereifen24-Team
Hallo, mein Motorrad ist eine yamaha xv1900 vp23, in den papieren steht Dunlop 130-70-18-63H und 190-60-17-78H
Von Avon gibt es ein Infoblatt(früher Reifenfreigabe) über avon Cobra Chrome in der gleichen Abmessung und aber auch eine für einen 200er Hinterreifen für die selbe Felgengrösse. (200-55-17-78v) Ich würde gerne Metzeler ME888 Marathon Ultra aufziehen, die es allerdings nur in der 130-70-18-63H + 200-55-17-78v (nicht als 190-60-17-78V Abmessung gibt. Nun die Frage: ist die Reifenpaarung von Metzeler mit der 200er Hinterreifenvariante prinzipiell möglich oder Eintragungsfähig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Gruß Martin
Hallo, Bikereifen 24 Team.
Ich fahre einen Can Am Spyder F3S.
Eingetragener Hinterreifen ist
MC225/50R15 76H Lt. Meines Can am Händlers kann ich nur einen Kenda-Reifen aufziehen. Ich fahre ja Autoreise. Eine Marke ist nicht eingetragen. Frage darf ich ein anderes Fabrikat wählen? Mein Vorgesitzer hat das so gemacht.
Habe bei einer FZR1000 3le BJ.94 eine Reifenbreite von 190/50R17 Eintragen lassen .
Muss ich jetzt trotzdem immer vom Hersteller eine Freigabe mit Schleppe?
Ich Blick nimmer durch
Wurde der Reifen mit Fabrikatsbindung eingetragen?
Hallo zusammen,
ich habe eine GSX-R 1100 GU74C 1988 mit Reifenfabrikatsbindung beim 170er HInterreifen des Metzelers ME1 170/60 VB18 und vorne den ME33..
Problem ist, dass durch die offene Eintragung von 130PS zusammen mit der Metzeler Reifenfabrikatsbindung keine Möglichkeit besteht.. – eine andere Marke in 170 zu fahren – sondern nur den 160er Basis-Eintragung.
Unbedenklichkeitsbescheinigung von Suzuki für die aktuellen 18 Zoll in 170mm Breite gibt es nicht..
Welche Möglichkeit habe ich, wieder einen „breiten“ aufzuziehen.. – der 160er schaut einfach Kacke aus…
Danke für Eure Hilfe.
LG Michael
Hi Micheal,
generell gibt es immer die Möglichkeit beim TÜV via Einzelabnahme eine andere Reifengröße / ein anderes Fabrikat einzutragen. Hilfreich sind dafür oftmals die Freigaben bzw. Teilegutachten und Herstellerempfehlungen der Reifenhersteller. In unserer Datenbank kannst du einmal nachsehen, ob du für den Fahrzeug entsprechende Gutachten findest. Tipp: Bridgestone bietet oftmals moderne Reifen in anderen Größen inkl. Gutachten / Freigabe. Sie dort einfach mal nach –> https://bikereifen24.de/motorradreifen-freigabe/
Grüße,
Das Bikereifen24-Team
Da habe ich ja schon überall geschaut.. leider nur bis 160er Freigaben, obwohl bei mir wie schon gesagt ein 170/60VB18 Metzeler ME1 eingetragen ist.. -daher die Frage, ob ich jeden anderen 170er mit gleichen oder besseren „Leistungswerten“ eintragen kann…?
Hi Michael,
das liegt alles im Ermessen des TÜV. Generell sollte es da aber mit einer fachkundigen! Person als Prüfer keine Probleme geben.
Das Bikereifen24-Team
Hallo und guten Tag Bikereifen24-Team,
ich bin gerade dabei, meine alte Moto Guzzi Mille GT Bj. 89, wieder fahrtauglich zu machen und auf den neuesten techn. Stand zu bringen. Nach einigen Jahren Stillstand. Ich habe jedoch gesehen, dass bei den bisher eingetragenen Reifen keine bes. große Auswahl mehr besteht und daher würde ich gerne, bevor ich zur Abnahme fahre und neue Reifen drauf habe, dies mit jemandem vorab besprechen, der sich noch mit „den alten Moppeds“ auskennt. Ich würde gerne die Reifenbreiten bei den orig. Speichenfelgen je um eine Nr. erhöhen und ggfs. in den Höhen eine Nr. niedriger, je nachdem, was von Reifen her besser verfügbar ist. Platz wäre dafür genug, habe ausgemessen und könnte auch Fotos senden.
Habe schon gesehen, dass auf 2,15er Felge nicht mehr als 110er Breite möglich ist. Aber wenigstens 80er Höhe? Habe elektr. Tacho mit Getriebeanschluss, um die Höhe nachzujustieren.
Eingetragen ist: Vorne 110/90 18 auf 2,15er Speichen-Felge, hinten 120/90 18 auf 2,5er Speiche.
Würde gerne 110/80 18 vo und 130/80 18 hi.
Gerne z. B. Kenda K761 oder Metzeler Tourance
Habt Ihr Erfahrungen damit bzw. Freigaben/Gutachten?
Vielen Dank für eine Antwort!
Beste Grüße
Jochen
Hi Jochen,
wir hoffen, dass hier ein paar erfahrene Guzzi Treiber mitlesen. Wir können die leider in diesem sehr speziellem Fall keinen Rat geben. Wenn du uns die exakte Modellbezeichnung nennst, können wir in der Datenbank nach Gutachten schauen.
Grüße,
Das Bikereifen24-Team
Hallo,
im Fahrzeugschein meiner Indian FTR1200 sind Reifen eingetragen mit der Bezeichnung 150/70 R 18
Ich würde gerne einen Reifen montieren mit der Bezeichnung 150/70 B 18. Sind diese ohne Eintragung fahrbar?
Vielen Dank und Grüße
Eddie Mahler
Hi,
du hast einen Reifen mit Radialbauweise eingetragen. Das Kürzel B steht für Bias-belted-Reifen – somit ein anderer Karkassenaufbau. Generell weichst du ja damit von den Angaben im Fahrzeugschein ab, deshalb wird es aus unserer Sicht nicht möglich sein und könnte zu Problemen führen. Wir raten dir dazu die Reifenempfehlungen und Freigaben der Hersteller zu prüfen. Dort findest du die Reifen, die zu deinem Fahrzeug passen und auch gefahren werden können.
Grüße,
Das Bikereifen24 Team
Hallo,
vielen Dank für diesen Beitrag und die Möglichkeit, Fragen zu platzieren – ich habe gleich zwei davon:
1. BMW R 100 R, Bj. 1995 (Typ 247 E)
Gem. (ABE-) Zulassung Reifentypen vorn 110/80V 18, hinten 140/80VB 17, dann aber unter Bemerkungen folgendes: „NUR FOLGENDE REIFENPAAR ZUL.: METZELER ME33 VORN M. ME55A V240 HINTEN OD. MEETZELER ME33 COMPK VORN M. ME11 COMPK V250 HINTEN“.
Diese Reifen gibt es schon gar nicht mehr, weshalb ich seit Jahren mit Michelin unterwegs bin, hinten sogar mit einem 130er Reifen (mit Hersteller-Freigabe): Vorn 110/80 18 58V Pilot Activ, hinten 130/90 17 68V Pilot Activ. Dafür gab und gibt es von Michelin eine Unbedenklichkeitsbescheinigung und Freigabe.
Müssen diese Reifen nun explizit eingetragen werden oder besteht die Möglichkeit, die (nicht mehrrealisierbare) Hersteller-Bindung aus dem Bemerkungsfeld der Zulassungsbescheinigung komplett zu streichen, soidass ich mich allein an die Größenvorgabe zu halten habe?
2. BMW R 1150 RS, Bj. 2006, (Typ. R11RT), EU-Zulassungsbescheinigung
Reifen lt. Fzgl.-Schein: vorn 120/70ZR17 58W TL, hinten 170/60ZR17 72W TL
Unter „Bemerkungen“ steht „REIFENFABRIKATSBINDLNG GEM. BETRIEBSERLAUBNIS BEACHTEN“.
Montiert habe ich Michelin Pilot Road 4 GT, vorn in 120/70ZR17 (58W) TL, hinten 170/60ZR17 (72W) TL.
Dafür liegt auch eine UB-Bescheinigung von Michelin vor.
Muss ich was tun oder ist hier alles OK – vor allem stört mich der Satz in den Bemerkungen etwas (… da ich ja nicht weiß, was die Betriebserlaubnis vorgibt) – kann ich den löschen lassen und wie geht das (ggfs.)?
Besten Dank für Antworten – angesichts der nicht geringen Zahl betroffener Fahrzeuge interessiert das sicherlich mehr als nur mich allein….
Hi Ralf,
Zu Frage 1 –> Eigentlich müssten die Michelin eingetragen werden. Ob es möglich ist die Herstellerbindung komplett zu streichen und nur die neue Größe einzutragen liegt im Ermessen des TÜV-Prüfers. Wir raten dazu direkt zu einem erfahrenen „Motorrad-TÜV“ zu gehen oder dies in einer Werkstatt machen zu lassen. Viele „reguläre“ Prüfer bei den Prüfstellen kennen sich mit dem Thema leider nicht sonderlich gut aus, was dann zu Nachteilen bei der Eintragung führen kann.
Zu Frage 2 –> Hier sollte alles OK sein – Alle Reifen die nach 31.12.2019 hergestellt wurden fallen in die neue Richtlinie. Die Bemerkung im Schein ist somit nicht mehr gültig. Michelin sagt in der Freigabe explizit: „Die in dieser Service-Information aufgeführten Reifen haben eine Bauteilgenehmigung nach UN-/ECE-Regelung Nr.75. Die Hüllkurve der Reifengrößen wird eingehalten. Eine Verpflichtung zur Änderung der Zulassungsbescheinigung besteht somit nicht.“
Grundsätzlich gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein. Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.
Alle Angaben ohne Gewähr 😉
Grüße vom Bikereifen24-Team
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage: Ich fahre eine BMW F 650ST Baujahr 1998. ,, 169″. Hinten 130/80-17/65H und vorne 100/90-18/56H. Ist mein Motorrad gebunden,,oder fällt es auch unter einer Reifenfreigabe? Kann ich zum Beispiel Reifen von Mitas drauf machen? Wenn ja , ich habe schon viele Händler angerufen aber keiner konnte mir weiterhelfen! Ich muss zum TÜV und möchte nicht böse überrascht werden! Ich würde mich sehr freuen über eine Rückantwort. Wünsche allen frohe Pfingsten.
Mit freundlichen Grüßen Wilhelm
Das Fahrzeug fällt in die Kategorie Reifenbindung. Der Reifen muss somit eingetragen werden.
Beste Grüße,
Bikereifen24-Team
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für den informativen Artikel, der mehr Informationen bietet als vier Telefonate mit Prüforganisatione heute.
Trotzdem bleiben für mich zwei Fragen, die mir bisher niemand mit Sicherheit beantworten konnte:
1. Honda CBF1000F mit EU-Typgenehmigung; in der ZB sind nur die Daten 120/70ZR17M/C58W und 160/60ZR17M/C69W genannt. Kann ich einen Hinterreifen Cont RA 2(noch fast neuwertig) mit einem Vordereifen Bridgestone T32 (der montierte Conti ist beschädigt) kombinieren, wenn die geforderten Reifenkennzahlen exakt eingehalten werden wie in der ZB gefordert?
2. Honda CB1300X4, Händlerimport; ohne EU-Typgenehmigung; Reifengrößen lt. ZB vorne 120/70ZR18M/C59W, hinten 190/60ZR17M/C78W. Die Maschine ist bei 178Km/h abgeregelt; Höchstgeschwindigkeit lt ZB 178 Km/h. Kann ich hier als Hinterreifen 190/60R17M/C73V montieren, da die Höchstgeschwindigkeit ja abgeregelt und in der ZB bestätigt wird?
Vielen Dank für die Antworten!!
Hallo,
anbei unsere Gedanken zum Thema:
Frage 1: Generell dürfen laut der neuen Regelungen wohl alle Profile und Reifen gefahren werden, sofern die Kennzahlen eingehalten werden. Wir raten von einer Mischbereifung zweier Hersteller und Profile aber dringend ab!
Frage 2: Wenn das Fahrzeug über keine EU-Genehmigung verfügt, dann müssten hier wohl die Vorgaben / Eintragungen im Schein eingehalten werden. Dies gilt im Hinblick auch Kennzahlen UND Reifenhersteller sowie ggf. Profil. Abweichungen wären aus unserer Sicht einzutragen. Die Betriebserlaubnis würde erlöschen.
Alle Angaben ohne Gewähr.
Hoffentlich konnten die Infos weiterhelfen,
Das Bikereifen24-Team!
Hallo 🙂
Ist es jetzt auch möglich zwei unterschiedliche Reifentypen vom selben Hersteller auf der HA und VA zu fahren, oder gar verschiedene Hersteller?
Danke
Rein gesetzlich ist das möglich, wovon aber aus unserer Sicht abzuraten ist!
Grüße vom Bikereifen24-Team
Hallo, ich fahre eine bmw r nine t 2019 mit einen eingetragenen räder umbau mit hinterradfelge 6jx17. Die dazu gehörige reifenkombination ist vorne Serie 120 70 17 und hinten 200 50 17. Kann ich auf dieser felge hinten auch die im kfz Schein ausgewiesene serienbereifung von 180 55 17 fahren oder muss eine Eintragung erfolgen. vg cb
Aus unserer Sicht darf auf dem Umbau nur die eingetragene Größe gefahren werden. Sollte die Umbau-Felge also mit dem 200er Reifen geprüft worden sein, ist dieser auch zu fahren. Weitere Reifengrößen wären dann zusätzlich einzutragen.
Grüße,
Das Bikereifen24-Team
Hallo
Fahre auf meiner Z1000, BJ.2008, Metzler Sportec 3 der wohl nicht mehr lieferbar ist.
Nun ist der Hinterreifen langsam fertig aber der Vorderreifen noch gut.
Darf ich nun beide Reifen erneuern oder kann ich den Hinteren durch einen Anderen ersetzen?
Metzeler sieht durchaus auch Mischfreigaben vor. Dazu einfach unsere Datenbank prüfen.
Beste Grüße vom Bikereifen24-Team
Hallo zammen!
Ich bin jetzt beim TÜV durchgefallen, da ich einen 120/70 Reifen fahre, obwohl in den Papieren ein 120/65 eingetragen ist (Kawasaki 636A, Bj. 2002). Nun meinte Reifen.com, dass ein kein Problem, da es vom Hersteller (Dunlop) eine Reifenfreigabe gibt und man das nachtragen kann. Aber was bedeutet das nachtragen denn genau? Mit welchem Aufwand ist das verbunden und mit welchen Kosten? Mein Tüvler meinte ich bin am Ende so oder so (neuer Reifen oder Eintragung) etwa 200€ los.
Ich hoffe mir kann jemand helfen ^^
Grüße Ricky!
Hi Ricky,
Ich bezweifle, dass die oben genannte Reifenplattform ausführliche und fachliche Beratung in diesem speziellem Feld der Zulassungen bieten kann. Nenn uns das exakte Reifenmodell, die DOT des Reifens, das exakte Fahrzeugmodell sowie Baujahr und wir können dir sagen, wie es für dich weitergeht. Ggf. kaufst du dann auch in Zukunft direkt bei uns. Durch unsere Beratung im Vorfeld wäre so etwas wahrscheinlich eher nicht passiert 😉
Grüße,
Das Bikereifen24-Team
Ja beratung war damals wie heute nicht vorhanden… Die DOT hab ich jetzt nicht im Kopf, aber kann ich morgen mal nachschauen. Das Reifenmodell ist ein Dunlop Qualifier Core 120/70 ZR17 (58W). Das Fahrzeug ist wie gesagt eine Kawasaki 636A (also ZX6-R) aus dem Jahre 2002.
Ja bei euch scheint es deutlich besser zu sein… Hätte ich das mal vorher gewusst! Die Mails die ich vin Reifen.com zurück bekomme sind alles andere als hilfreich und dazu noch sehr unhöflich…
Ja beratung war damals wie heute nicht vorhanden… Die DOT hab ich jetzt nicht im Kopf, aber kann ich morgen mal nachschauen. Das Reifenmodell ist ein Dunlop Qualifier Core 120/70 ZR17 (58W). Das Fahrzeug ist wie gesagt eine Kawasaki 636A (also ZX6-R) aus dem Jahre 2002.
Ja bei euch scheint es deutlich besser zu sein… Hätte ich das mal vorher gewusst! Die Mails die ich vin Reifen.com zurück bekomme sind alles andere als hilfreich und dazu noch sehr unhöflich…
Die DOT ist wie folgt: 1DK8B 7EIM 5021. Hoffentlich könnt ihr mir da noch weiter helfen.
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage: Ich fahre eine Moto Guzzi V7 Stone 850 von 2021.
Als Hinterreifen ist im Schein eingetragen: 150/70B17 69S M/C
Könnte ich jetzt stattdessen auch 150/70 ZR 17 oder 150/70 R 17 draufmachen?
Bin unsicher, da es sich ja um die selbe Größe, jedoch eine andere Bauart (zwar besser, aber anders) handelt.
Wenn nein, muss ich dann die Unbedenklichkeitsbescheinigung immer mitführen, oder kann ich dann allgemein 150/70ZR17 beim TÜV eintragen lassen oder muss ich dann ein speziellen Typ mit Herstellerbindung eintragen lassen?
Wäre klasse, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet.
LG,
Achiim
Hi Achim,
So wie es im Schein eingetragen ist, muss es leider gefahren werden. Auch Abweichungen bei der Bauart dürften hier nicht legal sein. Ausnahme: Du findest einen Reifenhersteller, der dir für das gewünschte Modell und Motorrad eine Erklärung ausstellt, dass dieser Reifen so OHNE Eintragung und Vorführung beim TÜV fahrbar wäre.
Grüße,
Das Bikereifen24-Team
Hallo, der Mitarbeiter einer Prüforganisation berichtete von einem „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch“ (AKE) beim Bundesverkehrsministerium, der habe die Haltung:
„Kräder mit EG-Typgenehmigung und solche mit nationaler ABE sind in Sachen Reifenfreigaben gleichgestellt.“
Das hiesse ja, die Unterscheidung zwischen FALL-1 und FALL-2+“alte Fahrzeuge mit ABE“ – fällt weg.
Also ein Bike ohne EG braucht dann _keine_ Eintragung, wenn man einen aktuellen Reifen in der korrekten Größe aufzieht.
Nach meiner Erfahrungen kennen aber nicht alle Prüfer diese Regelung, konkret bei meinem Bike (1998) forderte ein Prüfer von TÜV-Nord, der Reifen müsse – trotz Freigabe und richtiger Größe – eingetragen werden.
Ist euch diese Aussage des AKE bekannt?
Dann müsste der Artikel ja auch geändert werden.
Das hören wir zum ersten Mal. Auch die Reifenhersteller verfahren gemäß den Informationen im Artikel. Sobald sich da was tut, werden wir den Artikel überarbeiten. Allerdings richten wir uns gerade nach den Informationen der Industrie, welche eben die Unterscheidung nach EG-Typgenehmigung und nationaler ABE vorgibt. Auf jeden Fall ein spannendes und aus unserer Sicht überfälliges Thema.
Grüße vom Bikereifen24-Team
Hallo bikereifen24.de,
toller und hilfreicher Artikel. Danke dafür.
Dazu ist mir jedoch noch einiges unklar;
Ich fahre eine Kawasaki ZZR1100 BJ 1994. Im Zulassungsschein steht: „Reifenpaarung nur von einem Hersteller zulassig.“ Zurzeit fahre ich Michelin Pilot Road 2. Dieser Reifen wird jedoch nicht mehr verkauft und der Vorderreifen muss getauscht werden. Der Hinterreifen ist noch eine bis zwei Saisons fahrbar. Darf ich vorne einen Michelin z. B. Road 5 fahren?
Danke für eine Antwort.
Viele Grüße
Stephan
Hi Stephan,
generell raten wir in jedem Fall davon ab, da die Profile oftmals aufeinander abgestimmt sind. Hier wäre es auch wichtig, was Michelin dazu sagt, da sind entsprechende Veröffentlichungen je Motorradmodell verfügbar. Wir raten aber trotzdem zum Austausch beider Reifen um das beste Fahrerlebnis zu erzielen.
Grüße,
Das Bikereifen24-Team
Liebes Bikereifen24-Team,
im Prinzip habt Ihr Recht mit Eurer (vorsichtigen) Auskunft, aber rein legal betrachtet ist natürlich auch die Kombination des alten Hinterreifens mit einem neuen Vorderreifen des gleichen Herstellers eine „Reifenpaarung nur von einem Hersteller“ – genau, wie in den Zulassungspapieren gefordert. Es ist nicht gefordert, eine ganz bestimmte Reifenpaasrung zu verwenden, lediglich Reifen des gleichen Herstellers müssen aufgezogen sein. Somit wäre eine klare Antwort:
– Ja, das ist möglich, aber gggf. harmonieren neuer Vorder- und alter Hinterreifen nicht perfekt zu 100% miteinander (… aber wer fährt schon an die 1200%-Grenze?)
– aber vielleicht ratsam, dennoch beide Reifen zu wechseln, auch wenn das keine zwingende Bedingung ist
Wie bereits erwähnt, gibt es von den Reifenherstellern auch Unterlagen darüber, welche Mischbereifungen miteinander harmonieren. Nach diesen würden wir uns im Zweifel richten, dann ist das ganze auch unbedenklich und die Reifen funktionieren in allen Situationen so, wie es die Industrie vorsieht. Von Mischbereifung auf eigene Faust raten wir nochmals ab. Dies hängt einfach damit zusammen, dass die Fahreigenschaften je Profil und Aufbau durchaus extrem unterschiedlich sein können. Gerade bei Nässe spielt auch die Wasserverdrängung eine wichtige Rolle – da muss man nicht zwingend auch nur ansatzweise an die „1200%-Grenze“ gehen.
Rein gesetzlich gibt es keine Vorschrift, welche Mischbereifung am Fahrzeug verbietet. Vor allem seit der Neuregelung. Welche Vorschriften im Schein dieses spezifischen Fahrzeugs eingetragen sind, können wir so nicht beurteilen. In der Regel geht bei älteren Fahrzeugen auch eine Reifenbindung mit der Zulassung einher.
Grüße,
Das Bikereifen24 Team
Servus! ich habe jetzt für meine zx6r einen Termin für die Eintragung der 120/70 für die es eine Freigabe gibt. Was passiert denn danach? muss ich dann noch einmal zum TÜV, da dieser beim letzen Mal nicht bestanden wurde? oder gibt es sogar noch mehr Schritte?
Hi,
danach musst du wohl noch zum TÜV und zur Zulassungsstelle. Der Prüfer vor Ort wird dir das dann schon sagen.
Grüße
ja dann hau ich mal ne Frage raus. Suzuki gsx 600 F erste Zulassung 1993.
der freundliche hat mir im letzten Jahr neue reifen montiert.
nun sagt der TÜV …nein. nicht eingetragen.
hatte beim letzten 2021 Tüv auch andere reifen. bekam bei dewr Montage ein jahr vorher eine unbedenklichkeitsbescheinigung. Es wurde immer die Größe der im Schein eingetragenen Reifen montiert. Müssen die Reifen nun eingetragen werden? oder
habe ich nun eine Herstellerbindung gem. Schein????? mfg Klaus
Hi,
die Frage wäre, ob eine Herstellerbindung im Schein besteht. Falls ja –> Eintragen
Handelt es sich um die selbe Reifengröße wie im Schein eingetragen oder eine abweichende? Falls ja –> Eintragen
Da das Fahrzeug wahrscheinlich nicht über COC EU Papiere-verfügt, gibt es hier keinen Weg herum.
Grüße,
Das Bikereifen24-Team
Guten Morgen zusammen, i.S. Reifenbindung/Freigabe habe ich folgende Frage.
Auf einer BMW R1250RT, EZ 2020, möchte ich vorne und hinten Reifen in vorgeschriebener Größe jedoch unterschiedlicher Hersteller montieren. Ist dies grundsätzlich zulässig, auch wenn in den COC-Papieren gleicher Hersteller angegeben ist?
Hi,
Mischbereifung ist nach dem neuen Gesetz prinzipiell möglich. Eine Herstellerbindung gibt es ja bei Fahrzeugen ab 2020 nicht mehr. Oder steht in den Papieren explizit, dass an beiden Achsen ein Hersteller gefahren werden muss?
Bei meiner FZR 1000 Exup Erstzul. 01.03.89 steht im Fahrzeugschein Fabrikatsbindung beachten.
es sind Metzler, Michelin und Bridgestone in der geänderten und auch Montierten größe eingetragen.
Jedoch ist der Name des Reifens bei Michelin nun nicht mehr wie in den Papieren A59 sondern Pilot.
Muss die Reifenpaarung auch extra eingetragen werden, obwol alle daten wie traglast grösse und Geschw. index. bereits eingetragen sind?
Das ist ein wenig problematisch. Wenn ganz spezifische Reifen wir Pilot eingetragen sind, dann müssten diese strenggenommen auch gefahren werden. Wenn es nur um die Herstellerbindung geht, wären wohl auch andere Modelle OK. Ich würde mit dieser Problematik beim TÜV vorstellig werden, auch hier gehen die Meinungen oft auseinander.
Grüße vom Bikereifen24-Team
Hallo, mein Motorrad ist eine Voge 500 AC, in den papieren steht 120-70-17-38Q und 160-60-17-60Q
Ich würde gerne Pirelli Scorpion STR aufziehen, die es allerdings nur in der 110-70-17-54H + 150-70-17-66H Nun die Frage: ist die Reifenpaarung prinzipiell möglich oder Eintragungsfähig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Gruß David
Hi,
generell ist das so nicht zulässig. Ob das eintragungsfähig ist und auch eingetragen wird, liegt im Ermessen des TÜV-Prüfers. Hier können die Meinungen auch von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich ausfallen.
Beste Grüße,
Das Bikereifen24-Team
„Grundsätzlich für Fall 1 gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein.“
was ist, wenn Reifen äquivalente sind?
120-60r17
Vergleichsergebnis
Originalreifendurchmesser: 576mm.
110-70r17
Durchmesser des zu vergleichenden Reifens: 586mm.
Variation im Durchmesser: 1,74 %
Äquivalent!
160-60r17
Vergleichsergebnis
Originalreifendurchmesser: 624mm.
150-70r17
Durchmesser des zu vergleichenden Reifens: 642mm.
Variation im Durchmesser: 2,88 %
Äquivalent!
Dankeschön
Das sind Ausführungen, die leider nur ein TÜV-Prüfer mit Sicherheit beantworten kann. Je nach Prüfer wird da mitgemacht, oder eben nicht…
Ich habe in meinem Schein einen Dunlop Reifen eingetragen. Laut TÜV Hessen, muss ich dementsprechend immer diesen Reifen nehmen, wenn die Betriebserlaubnis nicht erlöschen soll. Alternativ kann ich mir auch einen anderen Reifen eintragen lassen. Kostet dann natürlich.
Auf der anderen Seite höre ich immer wieder, dass es keine Bindung mehr gibt. Selbst Reifenhersteller schreiben mir das. Jetzt habe ich die Qual der Wahl wem ich glauben soll. Und wenn ich mich dann für die „falschen“ Reifen entscheide, stehe ich nächsten Jahr beim TÜV und die Erlaubnis wird verweigert.
Hat das Fahrzeug EU-Papiere und ist es nach EU Vorschrift zugelassen? Welches Baujahr hat es denn?
Grüße vom Team
Ist ne ganz normale Z750 aus Bj2008. Gehe davon aus, dass alles nach EU Norm gemacht ist. Würde mich wundern wenn nicht und das wüsste ich vermutlich 🙂
Dann hat der TÜV Prüfer einfach keine Ahnung. Sofern das Fahrzeug nach EU Vorschrift zugelassen ist und nicht nach Einzelabnahme (erkennt man an der E-Nummer im Schein und Brief), dann dürfen alle Reifen in der eingetragenen Größe gefahren werden. Fabrikatsbindungen werden damit aufgrund der Verordnung hinfällig. Es ist traurig zu sehen, wie „gut“ doch die netten Prüfer eigentlich geschult sind. Uns sind etliche Fälle bekannt, wo der TÜV falsche Informationen herausgibt, Hauptuntersuchungen nicht bestehen lässt oder zu Eintragungen drängt, obwohl mit den Reifen alles im Lot ist.
Einfach mal zu einem anderen TÜV fahren. Meistens sind die Herren, die in Motorrad-Werkstätten prüfen, recht affin und kennen sich aus.
Grüße vom Bikereifen24-Team
ein freundlicher Herr des Tüv Hessen hat mir das geantwortet im Bezug auf meine Frage der Reifenbindung:
Wenn Ihr Fahrzeug eine Reifenbindung hat sind auch nur diese freigegeben.
Wenn Sie ein anderes Fabrikat fahren möchten geht das natürlich.
Da die Situation im Zweiradbereich und Thema Reifen aktuelle sich schwierig gestaltet, ist das nur über einen Einzelbetriebserlaubnis möglich.
Kosten, bei gleichbleibenden Reifendimensionen, liegen im Bereich ~85€
Durch die Einzelbetriebserlaubnis, muss die Betriebserlaubnis allerding von den Bündelungsbehörden erteilt werden.
Erst im Anschluss geht es zur Zulassungsstelle um neu Fahrzeugdokumente erstellen zu lassen.
Bedeutet Folgekosten von ~100€
Man weiß gar nicht mehr was man glauben soll, weil gefühlt jeder was anderes schreibt und sagt. Stehe ich dann mit anderen Reifen beim TÜV und komme nicht durch hab ich 300-400 Euro (Reifen inkl Montage) in den Sand gesetzt und kaufe mir neue. Das muss doch irgendwo gesetzlich geregelt und niedergeschrieben sein. Etwas auf das man sich dann berufen kann.
Auch das ist aus unserer Sicht falsch…
Wie in unserem Ratgeber beschrieben, geben auch alle Reifenhersteller die Gesetzeslage so wieder.
Wenn das Fahrzeug EU Papiere hat, dann wäre dieser Fall gültig (Quelle Continental Technikabteilung!):
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Fall 1a: Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90). Für diesen Fall stellen wir Ihnen eine Service-Information zur Verfügung, aus der die von uns empfohlenen Reifenkombinationen für Ihr Fahrzeug hervorgehen.
Gerne dürfen Sie auch mal den TÜV Prüfer an das Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90 verweisen. Vielleicht klärt das die Herren ein wenig auf.
Grüße vom Bikereifen24-Team
Hallo,
hat sich seit diesem Jahr was an der Regelung verändert.
Gibt es hier etwas neues.
Zitat: „Sofern das Fahrzeug nach EU Vorschrift zugelassen ist und nicht nach Einzelabnahme (erkennt man an der E-Nummer im Schein und Brief)“
Wie sieht eine E-Nummer aus?
Hier gibt es nichts Neues. Alles bleibt auf dem Stand.
Die E-Nummer erkennt man im Fahrzeugbrief / Schein an der Formatierung.
Grüße vom Bikereifen24-Team
Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.
Hallo,
zu diesem Thema habe ich auf der Seite des BMDV den unten stehenden Beitrag gefunden.
Meine Frage:
Bei einer BMW R1200S K29 sind die Reifen 180-55-17 und 19050-17 zugelassen.
Das bedeutet doch das ich nach dieser Regelung einen Reifen 190-55-17 ohne Eintragung fahren darf.
Ist das so?
Fall 1b: Abweichende Reifengröße innerhalb der freigegebenen Reifengrößen
Verwendet wird ein typgenehmigter Reifen der gleichen Reifenbauart (*), der nicht schmaler als der schmalste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und
der nicht breiter als der breiteste im COC bzw. in der ZB Teil I genannte zulässige Reifen ist und dessen Abrollumfang gemäß Herstellerangabe (z. B. Reifenkatalog) nicht geringer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem geringsten Abrollumfang und nicht größer als der Abrollumfang des im COC bzw. in der ZB Teil I genannten zulässigen Reifen mit dem größten Abrollumfang ist und dessen übrige Reifenparameter z. B. Tragfähigkeitskennzahl, Geschwindigkeitskategorie gleich oder höherwertig sind.
Beurteilung:
Dies ist zulässig. Die Betriebserlaubnis des Kraftrads erlischt nicht.
Hi Chris,
du sagst: „Bei einer BMW R1200S K29 sind die Reifen 180-55-17 und 190-50-17 zugelassen.“
weiter sagst du: „Das bedeutet doch das ich nach dieser Regelung einen Reifen 190-55-17 ohne Eintragung fahren darf.“
Streng genommen nicht, da ja 190/50 und NICHT 190/55 zulässig sind.
Jetzt kommt die Sache mit dem Abrollumfang ins Spiel: Kannst du den Abrollumfang exakt bestimmen bzw. beweisen, dass dieser gleich ist? Andernfalls wirst du wohl bei einer Kontrolle viele Probleme bekommen. Eigentlich ist da dann aus unserer Sicht nur über den TÜV möglich, was auch wieder einer Eintragung gleichkommt.
Bei einer einfachen Rechenprobe ergibt sich in deinem Beispiel allerdings, dass die Abrollumfangwerte des 190/55 deutlich höher sind als die erlaubten maximalen des 190/50er Reifen – somit ist also die Nutzung des 190/55er Reifen NICHT zulässig.
Hier noch die Abrollumfangwerte zum Verständnis:
180/55 = 197,9cm
190/50 = 195,3cm
190/55 = 201,3cm
Beste Grüße,
Das Bikereifen24-Team
Hallo Bikerreifen24-Team,
ich war heute mit meiner Yamaha YZF600R Thundercat Bauj. 1998 beim TÜV.
In Fahrzeugbrief steht die Reifengröße vorne 120/60 ZR17 hinten 160/60 ZR17 und einige Reifenhersteller mit Reifenbezeichnung z.B. Bridgestone vorn BT50F hinten BT50R, DUNLOP vorn D202F hinten D202 oder vorn D204FG hinten D204G, Metzler vorn MEZ1 hinten MEZ1.
Aktuell habe ich vorne Metzler Sportec M5 Interact 120/60 ZR17 hinten Metzler Sportec M3 160/60 ZR17mit entsprechender Freigabe drauf.
Der TÜV Prüfer (hatte leider auch nicht so das Wissen bzgl. der neuen Regelungen) meinte ich dürfe nur noch explizit die Reifen fahren, welche im Brief stehen z.B. Metzler MEZ1 oder Bridgestone BT50F. Es ist doch klar, dass diese Reifen nach 26Jahren nicht mehr produziert werden.
Wenn der Prüfer wirklich Recht hat, was für Möglichkeiten habe ich dann? Der Yamaha-Händler sagte ich müsse die Reifenbezeichnung (z.B. Metzler MEZ1) austragen lassen, damit ich alle Reifen in der entsprechenden Größe fahren darf.
Ich bin völlig überfordert mit diesem Thema. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen.
Gruß Tiffy
Hallo Tiffy,
generell hat der Yamaha Händler hier Recht! In 90% der Fälle ist nur ein Hersteller eingetragen, aber kein Reifenmodell, dann könntest du wechseln. Da bei dir aber explizit das Modell eingetragen ist und du ein wohl ein Fahrzeug NICHT nach EU Verordnung aufgrund des BJ 1998 hast, bleibt dir nichts anderes übrig als die Reifenmodelle auszutragen. Die kann auf Basis einer Einzelabnahme erfolgen, die vom den Reifenherstellern zur Verfügung gestellten Dokumente dazu sind meist sehr hilfreich. Wir raten aber unbedingt darauf zu achten, dass der TÜV keine Modellbindung mehr einträgt, sonst stehst du in ein paar Jahren ggf. wieder vor dem selben Problem.
Grüße vom Bikereifen24-Team
Vielen Dank für die rasche Rückinfo.
Gruß Tiffy