Reifenfreigabe Motorrad – Zulassung & Gesetze im Detail: Wie eigentlich jedes Teil an einem Fahrzeug, benötigen auch Motorradreifen eine Zulassung. Mit der Einführung einer neuen EU-Verordnung aus dem Jahre 2019 hat sich dabei so einiges in Hinblick auf die Zulassung von Motorradreifen getan. Welche Motorradreifen du auf Basis des neuen Gesetzes fahren kannst und für welche Fahrzeuge die Regelung nicht gilt, erfährst du hier im großen Ratgeber zum Thema Reifenfreigabe beim Motorrad.
Inhaltsverzeichnis
Hinweis: Dieser Artikel wurde im Jahr 2022 an die neusten Gesetze und Regelungen angepasst. Ältere Versionen sind nicht mehr gültig. Wenn du Bedenken hast, ob ein Reifen für dein Motorrad zugelassen / geeignet ist, kannst du dich an unseren Support, den Reifenhersteller oder den TÜV wenden.
Motorradreifen Zulassung Deutschland
Der Fahrzeughalter und der Fahrzeugführer sind dafür verantwortlich, dass das Fahrzeug der StVZO entspricht. Das bedeutet auch, dass sich jeder über die Zulassung seiner Motorradreifen Gedanken machen muss. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld, im schlimmsten Fall sogar die Stilllegung des Fahrzeugs. Außerdem kann eine falsche und unzulässige Bereifung ein großes Sicherheitsrisiko mit sich bringen und zum Erlöschen des Versicherungsschutzes bzw. zu Regressansprüchen der Versicherung führen.
Jeder Reifenhersteller ist verpflichtet, die Fabrikatsnummer, aber auch die Informationen bezüglich der Höchstgeschwindigkeit etc. auf dem Reifen abzubilden. Dies erfolgt mittels eines Zahlen und Nummerncodes, welcher sich sehr leicht entschlüsseln lässt. Sofern die Größen übereinstimmen und die Traglast / der Geschwindigkeitsindex gleich oder höherwertig ist, eignet sich ein Reifen generell zur Umrüstung auf dem Motorrad. Wie man die Reifendaten abliest, erklären wir dir in dieser Infografik (Alle Werte dienen nur als Beispiel und können natürlich abweichen):

Hinweis: Verlasse dich nicht auf die Angaben auf den Reifen. Der Vorbesitzer könnte bereits eine falsche Größe montiert haben. Suche deine Reifen deshalb immer anhand des Fahrzeugscheins / der EU Papiere heraus.
Bei einigen Motorrädern sind Hersteller und Modellbezeichnung der zu verwendenden Reifen genau vorgeschrieben. Um etwas freier bei der Reifenwahl zu sein, oder wenn die ursprünglich eingetragenen Reifentypen nicht mehr erhältlich sind, kann man diese Reifenbindung „austragen“ lassen. Besteht kein Herstellereintrag, hat man die freie Wahl zwischen verschiedenen Fabrikaten, nur die Reifendimensionen müssen beachtet werden.
Seit 2019 entfällt mit der neuen EU-Verordnung bei Fahrzeugen, die nach EU-Recht zugelassen sind auch die Reifenfabrikatsbindung. Dieses fällt nur noch bei sehr alten Fahrzeugen und Einzelabnahmen ins Gewicht. Eine detaillierte Erklärung dazu weiter unten im Beitrag.
Reifenfreigabe Motorrad
Seit 2019 ist es nicht mehr notwendig eine Reifenfreigabe mitzuführen. Alle nach EU-Recht zugelassenen Fahrzeuge dürfen jeden Reifen in der selben Größe fahren. Eine gegebenenfalls eingetragene Fabrikatsbindung verliert ihre Gültigkeit. Auf den Internetseiten der Reifenhersteller findest du aktuell noch Serviceinformationen und Herstellerbescheinigungen welche zur Eintragung der Reifen nötig sein können. Außerdem ist es ratsam den Reifenempfehlungen des Motorrad-Herstellers oder der Reifenhersteller zu folgen um das ideale Profil für dein Motorrad zu finden. Eine Datenbank mit dem Reifenfreigaben / Empfehlungen findest du hier…
Motorrad Reifenbindung
Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch die EU-Verordnung vom August 2019. Dies bedeutet, dass alle Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung / COC Papier jeden Reifenhersteller und jedes Profil fahren dürfen, sofern die Reifengröße der eingetragenen entspricht. Außerdem muss die Traglast und der Geschwindigkeitsindex gleich oder höherwertig sein.
Reifenmumrüstung Motorrad – aktuelle Regelung
Mit der neuen EU-Verordnung vom August 2019 soll die Zulassung von Motorradreifen in der gesamten EU vereinfacht werden. Dabei profitieren vor allem Fahrzeuge nach Zulassung über EU-Typengenehmigung / CoC. Wie die Regelung aussieht, haben wir dir hier zusammengefasst.
Fall 1: Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung (die Mehrheit der Fahrzeuge ab BJ 2000)
Für alle nachfolgenden Fälle gilt: Die geänderte Bereifung muss typgenehmigt (UN/ECE Regelung 75) und technische Parameter (Geschwindigkeitsindex, Traglast) müssen gleich oder höherwertig sein.
Gleiche Reifengröße, anderer Hersteller.
Die Umrüstung ist zulässig, die Betriebserlaubnis erlischt nicht. Eine Anbauabnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung ist nicht nötig (Verkehrsblatt 15-2019, Nr. 90).
Geänderte Reifengröße, die innerhalb der original eingetragenen Reifengrößen liegt.
Setzt voraus, dass schon bei der Fahrzeughomologation mehrere Reifengrößen eingetragen wurden und die neue Reifengröße innerhalb der in der Zulassungsbescheinigung (ZB) oder im COC-Papier aufgeführten Dimensionen liegt. Diese Änderung ist ohne Weiteres zulässig.
Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart.
Bei Montage der Reifen liegt eine Änderung des Fahrzeugs und ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach §19 (2) StVZO vor. Entspricht das Fahrzeug ansonsten dem genehmigten Zustand, ist eine Begutachtung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO möglich und nach dem Umbau unverzüglich erforderlich! Eine Herstellerbescheinigung für die getesteten Fahrzeug-/Reifenkombinationen kann hier als Prüfgrundlage für die Begutachtung gemäß § 21 StVZO dienen, stellt aber keine Garantie für eine erfolgreiche Abnahme und Eintragung in die Zulassungsbescheinigung dar!
Fall 2: Fahrzeuge ohne EU-Typgenehmigung (alte Fahrzeuge mit ABE oder mit Einzelabnahme nach §20/21)
Die Verwendung anderer Reifen, als in den Zulassungsdokumenten aufgeführt, ist nicht zulässig! Hier ist ein Vorgehen wie in Fall “Geänderte Reifengröße oder geänderte Reifenbauart” notwendig.

Motorradreifen eintragen
Wer auf alten Fahrzeugen vor BJ 2000 oder mit Zulassungstyp ABE / Einzelabnahme andere Reifen fahren möchte, muss diese in die Papiere eintragen. In der Regel bieten Reifenhersteller Unbedenklichkeitsbescheinigungen für diverse Motorradmodelle an, auf deren Basis die Eintragung beim TÜV vorgenommen werden kann. Einen Überblick mit allen Gutachten und Zulassungen nach Motorradmodell findest du hier…
Hinweis: Die Eintragung geht in aller Regel beim TÜV problemlos über die Bühne, sofern die Reifen die selben Abmaße haben. Im Zweifel sollte man im Vorfeld eine Anfrage beim TÜV stellen, die Prüfer helfen einem in solchen Fällen gerne weiter und können verbindliche Auskunft erteilen.
Motorradreifen Eintragungspflicht
Es gibt seit 2019 keine Eintragungspflicht mehr für Motorradreifen. Eine Eintragung von Reifen beim Motorrad ist nur in folgenden Fällen notwendig:
- Reifengröße weicht von Fahrzeugschein / EU-COC Papier ab
- Fahrzeug verfügt über Zulassung via ABE oder Einzelabnahme und hat Reifenfabrikatsbindung eingetragen
Motorradreifen Einzelabnahme
Wer breitere Felgen oder Reifen auf seinem Motorrad fahren möchte, der muss diese via Einzelabnahme eintragen. Oftmals stellen sich viele TÜV-Prüfer bei derartigen Vorhaben quer. Wir raten deshalb immer einen Prüfer aufzusuchen, welcher seinen Schwerpunkt auf Motorräder legt oder viel Erfahrung in diesem Bereich hat. Breitere Reifen am Hinterrad können oftmals durch Vorlage eines Vergleichsgutachtens oder einer Herstellerbescheinigung eingetragen werden. So können zum Beispiel einige Supersport-Modelle serienmäßig mit 190er oder 200er Reifen auf der Hinterachse gefahren werden, wobei die 200er Variante nur für die Rennstrecke zulässig ist. Anhand der Eignung für die Rennstrecke kann man aber durchaus mit erfahrenen Prüfern auch eine Eintragung für den Straßenbetrieb erreichen.
Etwas komplizierter wird es bei aufwändigen Custom-Umbauten. Felgen in Kombination mit anderen Reifen sind oftmals schwerer einzutragen. Ein Gutachten für die Felge oder ein Vergleichsgutachten ist immer von Vorteil. Bei großen Umbauten empfehlen wir diesen immer in vorheriger Absprache mit dem TÜV durchzuführen, da dieser einem genau mitteilen kann, was eingetragen werden kann und was nicht.
Faustregel Motorradreifen Zulassung
Im Verkehrsblatt 15-2019 vom 15.08.2019 wurde die Praxis der Reifenumrüstung an Motorrädern neu festgelegt. Gültig ist die neue Vorgehensweise für Reifen, die nach 31.12.2019 hergestellt wurden, bzw. ab dem Jahr 01.01.2025 für alle Reifenumrüstungen. Eine evtl. in den Zulassungsdokumenten (COC und/oder ZB) eingetragene Reifenfabrikatsbindung entfällt für Fahrzeuge mit EU-Typgenehmigung durch diese Neuregelung.
- Bei EU genehmigten Fahrzeugen ab BJ. 2000 und gleicher Reifengröße: KEINE BESCHRÄNKUNGEN BEI HERSTELLER ODER PROFIL
- Bei EU genehmigten Fahrzeugen ab BJ. 2000 und anderer Reifengröße in COC Papiere eingetragen: KEINE BESCHRÄNKUNGEN BEI HERSTELLER ODER PROFIL
- Bei EU genehmigten Fahrzeugen ab BJ. 2000 und anderer Reifengröße nicht eingetragen: Betriebserlaubnis erlischt nach §19 (2) StVZO. Eine Begutachtung und Eintragung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO ist möglich
- Fahrzeuge ohne EU Typengenehmigung (i.d.R. vor BJ. 2000) / mit ABE / Einzelabnahme: Betriebserlaubnis erlischt nach §19 (2) StVZO. Eine Begutachtung und Eintragung gemäß §21 auf Grund §19 (2) StVZO ist möglich
Eine Sammlung mit allen Reifenfreigaben und Reifenempfehlungen der Hersteller findest du hier…
Praxisbeispiele
Anbei ein paar Beispiele aus der Praxis zum Thema Reifen Zulassung beim Motorrad.
- Umgebaute Harley mit Zulassung durch Einzelabnahme (§20/21) oder ABE: REIFEN MÜSSEN EINGETRAGEN WERDEN
- Supersport Bike aus dem Jahr 2004 / Zulassung nach EU-Typgenehmigung und Reifenfabrikatsbindung: REIFEN MÜSSEN NICHT EINGETRAGEN WERDEN
- Naked Bike aus dem Jahr 2020 / Zulassung nach EU-Typgenehmigung: REIFEN MÜSSEN NICHT EINGETRAGEN WERDEN
- Adventure Bike mit mehreren Reifengrößen in den EU-Papieren eingetragen: ALLE REIFENGRÖSSEN, WELCHE EINGETRAGEN SIND DÜRFEN GEFAHREN WERDEN UND MÜSSEN NICHT EINGETRAGEN WERDEN
- Supersport Bike aus dem Jahr 2019 / Zulassung nach EU-Typgenehmigung möchte breiteren Hinterreifen fahren: REIFEN MÜSSEN EINGETRAGEN WERDEN, DA NUR EINE REIFENGRÖSSE IN DEN EU PAPIEREN VORHANDEN
Hast du noch Fragen zur Reifenfreigabe Motorrad oder Zulassung von Motorradreifen? Hinterlasse uns ein Kommentar und wir helfen dir gerne weiter!
Hinweis: Alle Angaben in diesem Artikel wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem sind diese ohne Gewähr auf Richtigkeit zu verstehen. Wir ersetzen hiermit keine Beratung durch den TÜV oder sonstige Rechtsberatungen.
6 Gedanken zu “Reifenfreigabe Motorrad – Zulassung, Eintragung, Gesetze”
Vielen Dank für diesen Beitrag über die Motorradreifen Zilassung. Gut zu wissen, dass bei einer Radlast von 365 kg eine Fahrgeschwindigkeit von 240 km/h zugelassen ist. Ich werde mal mit einer Radlastwaage überprüfen, wie viel meine Radlast beträgt, bevor ich mich darauf verlasse.
Vielen Dank für den hilfreichen Artikel. Eine Frage bleibt noch übrig: Muss ein Reifen von dem Hersteller eine Freigabe für die verwendete Felge besitzen? Beispiel: Mir wurde auf einer 5 Zoll Felge eine 200 /60 Bereifung eingetragen. Aktuell wird kein Reifen in dieser Größe mit einer Freigabe für 5 Zoll hergestellt, nur noch für 5,5 Zoll. Ich freue mich auf die Antwort Viele Grüße Stephan
Hi Stephan,
das ist ein extremer Sonderfall. Um ganz sicher zu gehen, solltest du hier mit dem TÜV-Prüfer sprechen, der das eingetragen hat. Rein aus rechtlicher Sicht wärst du mit dem 200 / 60 Reifen nach deiner Eintragung OK – allerdings solltest du bedenken, dass die Reifenhersteller nicht umsonst die technischen Anfroderungen festlegen. So kann es zum Beispiel aufgrund der Streckung oder einer anderen Gürtelkonstruktion zu Problemen kommen. Hier raten wir tatsächlich in direktem Kontakt mit dem TÜV UND der technischen Abteilung des Reifenherstellers eine sichere Lösung zu suchen.
Beste Grüße,
Das Bikereifen24 Team
Ich suche Reifen für eine Suzuki DR600R Bj. 1989. In der ZB I steht: Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten.
Es sind jedoch keine Fabrikate eingetragen, sondern nur alternative Größen.
Muss ich jetzt jeden Reifen eintragen lassen oder kann ich alle der zugelassenen Größen fahren?
Hallo Günter,
da dein Fahrzeug demnach keine EU-Papiere hat und über eine Betriebserlaubnis verfügt, müssen die Reifen eingetragen werden. In den Reifendatenbanken der Hersteller findest du mit Glück Gutachten oder ABEs, welche eine Eintragung hinfällig machen oder eine einfache Eintragung via Teilgutachten ermöglichen. Am besten sprichst du hier mit einem TÜV-Prüfer darüber. Eine Übersicht der Herstellerdatenbanken findest du hier: https://bikereifen24.de/motorradreifen-freigabe/ – ggf. wirst du hier mit passenden Reifenmodellen und Gutachten fündig.
Wir hoffen dir geholfen zu haben,
Das Bikereifen24-Team
Hallo, mein Motorrad ist eine yamaha xv1900 vp23, in den papieren steht Dunlop 130-70-18-63H und 190-60-17-78H
Von Avon gibt es ein Infoblatt(früher Reifenfreigabe) über avon Cobra Chrome in der gleichen Abmessung und aber auch eine für einen 200er Hinterreifen für die selbe Felgengrösse. (200-55-17-78v) Ich würde gerne Metzeler ME888 Marathon Ultra aufziehen, die es allerdings nur in der 130-70-18-63H + 200-55-17-78v (nicht als 190-60-17-78V Abmessung gibt. Nun die Frage: ist die Reifenpaarung von Metzeler mit der 200er Hinterreifenvariante prinzipiell möglich oder Eintragungsfähig? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort. Gruß Martin